- Trägerlohn
- Trä|ger|lohn
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Portage [2] — Portage (fr., spr. Portahsch), 1) Trägerlohn; 2) Beifracht, bes. die Freiheit der Matrosen u. Seeoffiziere, ein gewisses Gewicht an Waaren mit auf das Schiff zu laden … Pierer's Universal-Lexikon
Apportiren — (v. fr.), 1) herzubringen; 2) bes. von Hunden, welche dem Herrn glterhand befohlene Gegenstände bringen, s. u. Dressiren. Kommt von Apporte (spr. ort), bring! Apportage (spr. Apportasch), Trägerlohn … Pierer's Universal-Lexikon
Faktorage — (franz., spr. āsch , auch Factage), Provision, Kommissionsgebühr, Rollgeld, Trägerlohn … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Portage [1] — Portage (franz., spr. āsche, oder engl., spr. pōrtēdsch), eine an Bord geschaffte Warenmenge, dann die Warenmenge, die auf Handelsschiffen nach dem Droit de p. jeder Mann der Schiffsbesatzung zum Handeln für seine Rechnung mitnehmen darf. Daher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Träger, der — Der Träger, des s, plur. ut nom. sing. 1) Eine Person, welche etwas trägt, in dem eigentlichen Sinne der dritten Hauptbedeutung. Daher der Briefträger, Fackelträger, Leichenträger, welche auch nur Träger schlechthin heißen, Sänftenträger,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Apportage — (frz. –asch), Trägerlohn … Herders Conversations-Lexikon
Portage — (–ahsch), frz., Trägerlohn; das Recht der Seeleute, ein bestimmtes Gewicht Waaren auf das Schiff mitnehmen zu dürfen … Herders Conversations-Lexikon
St. Veit und St. Martin (Steinbach) — Kapelle St. Veit und St. Martin in Steinbach Altar in der Marti … Deutsch Wikipedia
Apportage — Ap|por|ta|ge [...ʒə] die; , n <zu ↑...age> (veraltet) Trägerlohn … Das große Fremdwörterbuch